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Aktuelles
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck lädt alle Jagdpächter, Hegegemeinschaften und Jagdgenossenschaften zur Auftaktveranstaltung für das in diesem Jahr zur künftigen Abschussplanung zu erstellende Forstliche Gutachten am Dienstag, 14. Februar um 10 Uhr mit Treffpunkt an der Kirche in Entraching ein. Wir bitten alle Interessierten um rege Teilnahme!
Entwurmungsaktion beim Wild in grenznahen tschechischen Revieren 2012. Hier finden Sie ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zur Entwurmungsaktion in Tschechien.
Neues Forstl. Gutachten 2012. Hier finden Sie die uns am 29.09.2011 von Herrn Staatsminister Brunner zugeleiteten Unterlagen zum neuen Vegetationsgutachten mit den Anweisungen für die Erstellung der Gutachten selbst sowie für revierweise Aussagen. Wegen der Anfang 2012 startenden Vorbereitungen zum neuen forstlichen Gutachten empfehlen wir besonders allen Pächtern eine sorgfältige Durchsicht. Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass bei allen Fragen der Revierbewirtschaftung und des Vollzuges der Abschussplanung sehr auf eine enge Abstimmung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter geachtet und hingewirkt wird. Ganz entscheidende Bedeutung kommt dabei den jeweiligen waldbaulichen Zielen und deren Kontrolle durch die Eigentümer zu. Wir kündigen schon jetzt eine kreisgruppeninterne Veranstaltung von Vorstand und den Hegegemeinschaftsleitern zur intensiven Vorbereitung der durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck für Anfang des kommenden Jahres geplanten neuen Runde zur Durchführung des forstlichen Gutachtens an. Wir müssen dazu gut präpariert sein – das Amt und seine Mitarbeiter sind es ganz bestimmt! Die ausgeprägt kritische Haltung der Staatsforstverwaltung zu Jägern hat sich da nicht im Ansatz geändert. Eine Zusammenfassung der für jeden Pächter wichtigen Informationen finden Sie hier.
Revierbegänge zur Vorbereitung und zum Vollzug der Abschussplanung. Ganz besondere Bedeutung kommt regelmäßig wiederkehrenden, gemeinsam mit den Jagdgenossen veranstalteten Revierbegängen zu. Machen Sie davon im jagdlichen Alltag Gebrauch und beachten Sie dazu unsere Empfehlungen. Verwenden Sie zur Durchführung des Revierbeganges den Bewertungsbogen oder in entsprechenden Einzelfällen als Ergänzung auch den Bewertungsbogen für Einzelpunkte.
Fuchsräude. Das Wissenschaftszentrum Weihenstephan der TU München hat ein Meldekataster zur Fuchsräude eingerichtet. Alle Jäger werden gebeten, Beobachtungen zum Vorkommen räudiger Füchse dort zu melden: TU München, Lehrstuhl für Tierökologie Arbeitsgruppe Wildbiologie Christof Janko Am Hochanger 13 85354 Weihenstephan Telefon 1074/9564887 08161/714607 janko@wzw.tum.de Den entsprechenden Fragebogen zum Ausfüllen können Sie hier downloaden, weitere Informationen zur Krankheit gibt es hier, zum Meldekataster hier und auf der Website der TU München Erlegte Füchse und auch überfahrenes Wild kann in Hofstetten in dafür vorgesehenen Papiertüten abgegeben werden.
Aktion zur Flächendeckenden Montage mit blauen Wildwarnreflektoren. Nach positivem Abschluss der Versuchs des Innenministeriums in Oberfranken erfolgten in den vergangenen Tagen Verhandlungen mit Landrat Walter Eichner, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Sparkasse Landsberg am Lech. Danach ist das Staatliche Bauamt Weilheim für die Staats- und Bundesstraßen sowie der Landkreis für die Kreisstraßen grundsätzlich mit der Montage der blauen Reflektoren an der Rückseite der Verkehrsleitpfosten aus Kunststoff durch die jeweiligen Jagdpächter einverstanden. Den Gemeinden empfiehlt der Landkreis für die betroffenen Teile der Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen, sich diesem Verfahren anzuschließen. Verantwortlich für eine geordnete Montage an den Verkehrsleitpfosten bleibt der jeweilige Jagdpächter. Die Kreisgruppe bietet an, nach Vorlage verbindlicher, schriftlicher Aufträge auf Grundlage des Vordrucks durch die jeweiligen Pächter bzw. Jagdgenossenschaften eine preisgünstige Sammelbestellung (Preis 5 Euro je Stück inkl. MWSt und Lieferkosten) zu organisieren. Die Sparkassenstiftung Landsberg wird diese einmalige Aktion zum Schutz von Wild, zur Verhütung von Wildunfällen und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Straßen im gesamten Landkreisgebiet mit einem Betrag von 2 Euro/Stück unterstützen.
Aktion zur Einführung eines Schießnachweises. Die Kreisgruppe überreicht jedem Mitglied einen kostenlosen Schießnachweis zur Dokumentation der Teilnahme an Schießveranstaltungen.
Hinweise zur Wildfütterung. Aus gegebenem und jahreszeitlich bedingtem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Revierinhaber durch Art. 43 Abs. 3 BayJG verpflichtet sind, in der Notzeit für angemessen Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten. Als Notzeit gilt dabei ein in der Regel in der vegetationsarmen Periode gelegener Zeitraum, in dem das Wild keine oder zu wenig von den jeweiligen Revierverhältnissen her gegebene Äsung findet.
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