Alles rund ums Schwarzwild
Radiocäsium-Messstellen im Landkreis Landsberg am Lech
In Bayern ist eine Sicherheitsmarge von 100 Bq/kg anzuwenden, d. h. eine Überschreitung eines Messwertes von 500 Bq/kg ist gleichbedeutend mit der Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg.
Messstelle Hofstetten
Thomas Feldinger
Am Büchele 50
86928 Hofstetten
Tel: (08196) 7199
mailto: feldinger@siza.net
Messstelle Pittriching
Karl Proschinger
Hauptstr 48
86931 Prittriching
Tel: (08206) 6221
mailto: proschinger@web.de
Mit zur Messung mitzubringen:
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500 g reines, kleingeschnittenes Muskelfleisch (ca. Gulaschgröße). Kein Fett, Drüsengewebe, keine Innereien, keine Zungen etc. Das Fleisch erhalten Sie nach der Messung zur weiteren Verwertung zurück.
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Messprotokoll zur Radio-Cäsium Messung mit Angaben (s. grüne Markierung): P r o t o k o l l
Gebühren:
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4,00 Euro für Vereinsmitglieder
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15,00 Euro für Nichtmitglieder
Trichinenprobenentnahme
Wildtiere, vorwiegend das Schwarzwild, als auch der Dachs, die Träger von Trichinen sein können, bedürfen einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Als potentielle Träger von Trichinen gelten auch alle Fleisch- und Aasfressenden Vögel, z.B. Rabenvögel.
Die Trichinenuntersuchung ist grundsätzlich durch den Jäger zu veranlassen, wenn für den eigenen häuslichen Gebrauch Fleisch verwendet oder an Dritte abgeben werden soll.
Im Rahmen der Ausbildung und durch das Bestehen der Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins, gilt ein Jäger als ausreichend geschult und ist berechtigt Wild oder Wildfleisch in kleinen Mengen (Strecke eines Jagdtages) an Endverbraucher oder Einzelhandel (z.B. Gastronomie, Wildfachgeschäft) abzugeben.
Dies gilt n i c h t bei der Trichinenprobenentnahme!
Um die Trichinenproben selbst vor Ort im Revier entnehmen zu dürfen ist eine Anerkennung durch die für das Jagdrevier zuständige Behörde erforderlich. Bis zum Abschluss einer Untersuchung muss insbesondere das kleine Jägerrecht (Zunge, Lunge, Herz, Leber, Milz, Nieren) so vorgehalten werden, dass es für eine Fleischuntersuchung verwendet werden kann.
Schulungen bieten wir im Jagdschutz- und Jägerverein im Veranstaltungskalender an bzw. verweisen auf eine entsprechend durchführende Stelle.
Afrikanische Schweinepest (ASP) & Aufwandsentschädigung Schwarzwild
Das ASP-Seuchengeschehen ist nach Auskunft des Landratsamtes Landsberg in bestimmten Bundesländern nach wie vor hochdynamisch. Es gilt daher wie bisher alles daran zu setzen, einen Ausbruch der Tierseuche in Bayern zu verhindern.
Da sich die Informationen darüber laufend verändern können, verweisen wir dazu auf die Seite des Landratsamts Landsberg am Lech:
Link zum Landratsamt Landsberg am Lech.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild entnehmen Sie bitte ebenfalls über den o. g. Link und den weiteren Seiten des Wildtierportals oder den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Das Veterinäramt bittet uns Landsberger Jäger im Namen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) um Mithilfe beim ASP-Monitoring:
1. Die Annahme der Proben und die damit verwendeten Untersuchungsanträge und Materialien werden in Hinsicht auf das ASP-Monitoring nun wesentlich strenger gehandhabt!
2. Ab sofort müssen unbedingt die neuen Untersuchungsanträge (s. Anlage) verwendet werden. Da das LGL aufgrund des dynamischen ASP-Geschehens in Rheinland-Pfalz und Hessen damit rechnet, dass die Menge der Probeneingänge in den nächsten Woche ansteigt, wird die Probe sonst ggf. verworfen, da dann keine Möglichkeit der Korrektur mehr besteht und die Richtigkeit von Bedeutung ist.
3. Es dürfen ausschließlich Proben mit den EDTA-Röhrchen verwendet werden (Blutröhrchen mit rotem Deckel). Entsprechende Röhrchen bekommen Jäger weiterhin kostenlos im Veterinäramt.
4. Im Falle von aufgefundenen Kadavern sowie krank erlegten Stücken müssen unbedingt die GEO-Daten (z. B. aus GoogleMaps oder dem Bayern-Atlas) angegeben werden! Bei gesund geschossenen Schweinen ist zumindest die Gemeinde zwingend anzugeben (bestenfalls jedoch auch hier die Geodaten).
Aujeszky Krankheit
Das Wildschwein ist ein Überträger der Aujeszkyschen Krankheit
Die Aujeszkysche Krankheit ist eine virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung, die vor allem beim Schwarzwild vorkommt und leicht auf den Hausschweinbestand übergehen kann. Für den Menschen ist diese Viruserkrankung ungefährlich, weshalb sie weder anzeige- noch meldepflichtig ist.
Durch die potentielle Bedrohung für unsere Jagdhunde bei direktem Kontakt - die Viruserkrankung endet für unsere Vierbeiner immer letal - empfehlen wir, neben der Trichinenprobe auch eine Beprobung erlegter Wildschweine durch die Abgabe eine Blutprobe.
Was kann ich zur Vorbeugung tun?
Unsere Jagdhunde infizieren sich vor allem über die Maul- und Nasenschleimhäute.
Der Hundeführer sollte deshalb Folgendes unbedingt beachten:
-keine Verfütterung von Eingeweiden, Innereien und Fleisch vom Schwarzwild in rohem Zustand
-den direkten Kontakt des Hundes zu erlegtem Schwarzwild so gering wie möglich halten
-kein unkontrolliertes Arbeiten des Jagdhundes am Schwarzwild.